Die Socke gilt nach wie vor als ungustiöses Geschenk und rangiert seit Jahren ganz weit unten bei den unbeliebtesten Geschenken. Die Socke verkörpert die Schattenseite der schrecklichen Geschenke von dem ansonsten besinnlichen Fest. Abgesehen davon lieben wir Weihnachten: Geschenke, Punsch und Weihnachtsfeiern. Mitarbeiter von Unternehmen dürfen auch beschenkt werden, wie man diesbezüglich alles richtig macht, erfährst du hier.
Nicht nur Löhne und Gehälter unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung sondern auch alle anderen geldwerten Vorteile die du als Arbeitergeber deinem Arbeitnehmer zukommen lässt. Geschenke sind bis maximal € 186,- pro Mitarbeiter im Jahr von der Lohnsteuer sowie von der Sozialversicherung befreit. Aber Achtung, dies gilt nicht nur für Weihnachtsgeschenke, auch andere Anlässe (zB. Ostern) müssen berücksichtigt werden. Ausgenommen sind nur Dienst- und Firmenjubiläum. Beachte aber, dass Geldgeschenke immer steuerpflichtig sind - der Freibetrag bezieht sich nur auf Sachgeschenke, wobei dies auch Goldmünzen und Gutscheine umfasst.
Wichtig ist zudem, dass es sich um eine allgemeine Zuwendung an alle Dienstnehmer zu bestimmten Anlässen handelt. Geschenke dürfen keinen individuellen Charakter haben, wie beispielsweise Geschenke zum Geburtstag oder wegen einer hervorragenden Arbeitsleistung.
Beispiel:
Ein Angestellter ist bei einem Wiener Unternehmen mit einem Monatsbruttogehalt von 2.500,00 € beschäftigt. Der Angestellte erhält im heurigen Jahr Geschenke im Wert von 185 €. Im Hinblick auf die steuerliche Belastung ist von entscheidender Bedeutung, ob diese Zuwendungen in Form einer einfachen Gehaltserhöhung oder mittels Geschenken gewährt werden:
Dienstnehmer | Gehaltserhöhung | Geschenkwert |
---|---|---|
Bruttobezug | 185,00 € | 185,00 € |
Sozialversicherung | -33,52 € | 0,00 € |
Lohnsteuer | -53,02 € | 0,00 € |
Nettobezug | 98,46 € | 185,00 € |
Dienstgeber | Gehaltserhöhung | Geschenkwert |
---|---|---|
Gehaltskosten | 185,00 € | 185,00 € |
Gehaltsnebenkosten | 57,19 € | 0,00 € |
Kosten | 242,19 € | 185,00 € |
Das Beispiel zeigt, dass eine einfache Gehaltserhöhung in Höhe von 185 € Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber von 57,19 € und Abzüge in Höhe von 98,46 € für den Arbeitnehmer verursacht.
Wickelt der Arbeitgeber dagegen dieselben Zuwendungen mittels Geschenken ab, entstehen keinerlei Nebenkosten. Die entsprechenden Beträge wurden mit einem Brutto-Netto-Rechner berechnet.
Bargeldzuwendungen an Mitarbeiter sind auf alle Fälle steuer- und beitragspflichtig. In diesem Sinne wünschen wir alle eine schöne Weihnachtszeit und lasset es Weihnachtsgeschenke rieseln.
ChillBill ist keine Steuerberatung und kann daher auch nur überblickshaft über Steuerthemen informieren, aber keine steuerlichen Ratschläge geben. Bevor du einen unserer Steuertipps anwendest, prüfe anhand der angegebenen Quellen, ob der Tipp noch aktuell ist und ob er für deine Situation anwendbar ist. Oder noch besser: Wende dich an eine ChillBill Partner-Steuerberatung.
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